Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die Entscheidung insgesamt zu lauten hat: Der Beklagte ist schuldig, in Ansehung des Teilbetrages von S 1,277.915,97 in die Einverleibung der Löschung des zu seinen Gunsten auf der der Klägerin zu…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin schloß mit dem Beklagten, einem ihrer beiden Söhne, am 27.10.1976 einen in Notariatsaktform errichteten Schenkungsvertrag mit folgendem wesentlichen Inhalt: "Erstens: Frau Paula S*****, im folgenden kurz Geschenkgeberin genannt, schenkt hiemit mit Wirksamkeit vom…
Rechtliche Beurteilung Die gegen das zweitinstanzliche Urteil erhobene Revision der klagenden Partei ist teilweise berechtigt. § 469 ABGB bestimmt: "Durch Tilgung der Schuld hört das Pfandrecht auf .... Zur Aufhebung einer Hypothek ist die Tilgung der Schuld allein nicht hinreichend. Das Hypothekargut bleibt solange ver…