JudikaturJustizRS0011461

RS0011461 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Oktober 2000

Die Verminderung der Restschuld geht Hand in Hand mit der Verminderung der Umfrage das Pfandrechtes. Der Hypothekengläubiger schuldet in dem nämlichen Umfang dem Schuldner und Eigentümer der Pfandliegenschaft die Ausstellung einer grundbuchsfähigen Teillöschungsquittung.

Entscheidungen
5