Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Untergerichte werden dahin abgeändert, daß sie zu lauten haben: "Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei Zug um Zug gegen Übergabe des Sparbuches Nr. 32012.817, lautend auf "Sicherheit", mit einem Stand von S 477.054,04, den Betrag von …
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin stellt das aus dem Spruch ersichtliche Begehren und bringt vor, sie habe das dort genannte, von der Beklagten ausgegebene Sparbuch am 24.November 1982 von Helmut P*** als Pfand genommen, mit der Ermächtigung, bei Fälligkeit ihrer Forderung das Einlagenbuch zu reali…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist berechtigt. Nicht berechtigt ist allerdings der unter dem Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens erhobene Vorwurf, das Berufungsgericht sei davon ausgegangen, daß Helmut P*** der Beklagten das Sparbuch in betrügerischer Absicht herausgelockt habe, obwohl das Erstgericht …