JudikaturJustizRS0011374

RS0011374 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. Juni 1983

Hat der Bestandgeber nicht binnen 3 Tagen nach dem Auszug des Bestandnehmers um zwangsweise Beschreibung angesucht, verweigert er die Herausgabe der vom Bestandnehmer eingebrachten Sachen zu unrecht.