RS0011374 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Hat der Bestandgeber nicht binnen 3 Tagen nach dem Auszug des Bestandnehmers um zwangsweise Beschreibung angesucht, verweigert er die Herausgabe der vom Bestandnehmer eingebrachten Sachen zu unrecht.