RS0011302 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Ein Sparbuch ist keine "Barkaution", weil die Kreditunternehmung zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, an jeden Vorleger einer Sparurkunde, die auf eine bestimmte Bezeichnung, insbesondere auf Namen lautet, Zahlung zu leisten, sondern es ihrem pflichtgemäßen Ermessen anheimgestellt ist, die Berechtigung des Vorlegers zu überprüfen.