RS0011274 – OGH Rechtssatz
RS0011274 – OGH Rechtssatz
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Die Einverleibung des Eigentumsrechtes ohne Rechtstitel schafft kein Eigentum. Wurde dem Käufer einer Liegenschaft beim Vertragsabschluß mitgeteilt, daß an einem Trennstück bereits ein Dritter außerbücherlich Eigentum erworben habe und daß daher nur der um das Trennstück verminderte Grundbuchskörper den Gegenstand des Kaufvertrages bilde, so kann der Käufer nach grundbücherlicher Durchführung des Kaufvertrages von dem Dritten auf Ausstellung einer einverleibungsfähigen Urkunde zwecks Abschreibung des Trennstückes und Einverleibung des Eigentumsrechtes des Dritten geklagt werden.