JudikaturJustizRS0011246

RS0011246 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. September 2014

Die Beweislast für die nach § 435 ABGB maßgebliche Absicht des Erbauers, das Gebäude nicht dauernd auf dem fremden Grundstück zu belassen, trifft denjenigen, der sich auf die Superädifikatseigenschaft eines in fester und solider Bauweise ausgeführten Gebäudes beruft.

Entscheidungen
8