JudikaturJustizRS0011239

RS0011239 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Januar 1979

Wiewohl Liegenschaftseigentum abgesehen von den im Gesetz besonders geregelten Fällen nur durch Verbücherung erworben werden kann, sind die Parteien bei der Regelung des Innenverhältnisses nicht gehindert den Begriff "außerbücherliches Eigentum" etwa im Sinne von Verfügungsmacht, wie sie sonst einem Eigentümer zukommt, zu verwenden.