JudikaturJustizRS0011227

RS0011227 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. September 2007

Schlechtgläubigkeit des Erwerbers nur, wenn auffällige Umstände für einen außerbücherlichen Eigentumserwerb sprechen, wie die von den Erwerbern bei gehöriger Aufmerksamkeit nicht zu übersehende Übergabe der Liegenschaft an den außerbücherlichen Erwerber, sofern nicht eine Benützung durch ihn aus einem anderen Rechtsgrund plausibel erscheint.

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