Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 10.766,25 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 978,75 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte erwarb durch Zuschlag im Versteigerungsverfahren E 200/82 des Bezirksgerichtes Innsbruck Eigentum an der Liegenschaft Innsbruck, Hofgasse 12. In einer Nische in der Straßenfront des Hauses befindet sich eine Statue, die den Burgriesen Niklas Haidl darstellt. Im Gut…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Beklagten ist nicht berechtigt. Als Bestandteile bezeichnet man die Teile einer zusammengesetzten Sache; ist die Verbindung von Teilen mit der Hauptsache so eng, daß sie von dieser tatsächlich nicht oder nur durch eine unwirtschaftliche Vorgangsweise abgesondert werden könnten, spri…