Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei und der Nebenintervenientin binnen 14 Tagen die je mit S 6.086,40 (darin S 1.014,40 USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 2743 KG H*****. Sie hat diese Liegenschaft nach ihrem am 27. 6. 1991 verstorbenen Bruder geerbt. Der Beklagte ist Eigentümer der Nachbarliegenschaft EZ 2742 KG H*****. Das Eigentum an dieser Liegenschaft erwarb er von seiner Sch…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist zulässig, aber nicht berechtigt. "Außerbücherlicher Eigentumserwerb" des Bauführers an einer Baufläche gemäß § 418 dritter Satz ABGB tritt nur ein, wenn der Grundeigentümer vom Bau weiß, ihn vorwerfbar dennoch nicht untersagt (sich also verschweigt) und der Bauführer re…