RS0011099 – OGH Rechtssatz
RS0011099 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Der Eigentümer des dienenden Gutes kann vom Dienstbarkeitsberechtigten zwar in der Regel keine bestimmten Erhaltungsmaßnahmen verlangen. Wurden jedoch - wie hier - vom SV konkrete Maßnahmen als notwendig befunden, können diese auch verlangt werden, außer es würde behauptet und nachgewiesen, daß andere Maßnahmen zur Erreichung des Zieles gleichfalls möglich sind.