JudikaturJustizRS0011099

RS0011099 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Juli 1983

Der Eigentümer des dienenden Gutes kann vom Dienstbarkeitsberechtigten zwar in der Regel keine bestimmten Erhaltungsmaßnahmen verlangen. Wurden jedoch - wie hier - vom SV konkrete Maßnahmen als notwendig befunden, können diese auch verlangt werden, außer es würde behauptet und nachgewiesen, daß andere Maßnahmen zur Erreichung des Zieles gleichfalls möglich sind.