Spruch Der durch eine die natürlichen Abflußverhältnisse ändernde Regulierung des Oberlaufes eines Flusses geschädigte Eigentümer von Grundstücken am Flußunterlauf kann gegen den Regulierungsunternehmer vom Verschulden unabhängige Entschädigungsansprüche gerichtlich geltend machen, wenn die Wasserrechtsbeh…
Text Die beklagte Partei, eine Stadtgemeinde, führte seit etwa 1960 als Regulierungsunternehmerin im Oberlauf des F-Baches Regulierungsarbeiten durch, die durch mehrere Bescheide der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt wasserrechtlich genehmigt wurden. Der Kläger ist Eigentümer einer Reihe von land- und f…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Den Schwerpunkt der Rekursausführungen bilden die Argumente, die die Rekurswerber gegen die sinngemäße Anwendung des § 26 Abs. 2 WRG auf Ersatzforderungen wegen Schäden durch Schutz- und Regulierungswasserbauten nach § 41 WRG vorbringen. Die Rechtsmittelwerber vertreten dazu die…