Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit 2.080,37 EUR bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten 346,73 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger und die Beklagten sind Eigentümer benachbarter Liegenschaften; der Kläger jener der Grundstücke Nr 12/18 (Wasser) und Nr 12/7 der EZ 17 eines bestimmten Grundbuchs, die Beklagten je zur Hälfte der Grundstücke Nr 2/17 (Baufläche) und 2/20 (Garten) der EZ 382 desselben …
Rechtliche Beurteilung 2. § 413 ABGB berechtigt jeden Grundbesitzer, „sein Ufer gegen das Ausreißen des Flusses zu befestigen. Allein niemand darf solche Werke oder Pflanzungen anlegen, die den ordentlichen Lauf des Flusses verändern, oder die der Schiffahrt, den Mühlen, der Fischerey oder andern fremden Rechten nachtheil…