Spruch Der Revision der klagenden Partei wird nicht Folge, der Revision der beklagten Partei wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß das Klagebegehren abgewiesen wird. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 103.801,23 bestimmten Verfahrensk…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft ***** mit dem 1903 durch Teilung entstandenen, 423 m2 großen Grundstück *****. Östlich schließt an dieses Grundstück eine den Gegenstand des Rechtsstreits bildende 255 m2 große, in der Grundbuchsmappe gesondert ausge…
Rechtliche Beurteilung Zur Rechtsrüge beider Parteien ist zu erwägen: Der Wörthersee ist gemäß Punkt 2 lit.a des Anhanges A zum Wasserrechtsgesetz ein öffentliches Gewässer im Sinn des § 2 Abs.1 lit.a WRG. Diese Eigenschaft kam ihm auch für den Zeitraum vor Inkrafttreten (1.11.1934) des Wasserrechtsgesetzes gemäß § 3 de…