JudikaturJustizRS0011011

RS0011011 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. August 1974

Der Umstand, daß ein Kraftfahrzeug älteren Baujahrs in stark beschädigtem Zustand ohne Kennzeichen nach einem Unfall mehr als 5 Monate auf einem Acker neben einer Straße steht, kann als Indiz dafür angesehen werden, daß der unbekannt gebliebene Eigentümer das Fahrzeug endgültig mit dem Willen verlassen hat, sich desselben unbedingt zu begeben, wodurch das Fahrzeug Gegenstand freier Zueignung geworden wäre.