JudikaturJustizRS0010984

RS0010984 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Februar 2014

Der Kläger hat nicht nur einen gültigen und tauglichen Rechtsgrund, sondern auch seinen ihm entzogenen oder dorch beeinträchtigten Naturalbesitz und dessen Echtheit zu behaupten und zu beweisen.

Entscheidungen
5