JudikaturJustizRS0010940

RS0010940 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. April 1982

Das Recht am Papier steht bei einem auf Namen lautenden Sparbuch ohne Klausel ( Losungswort ) mangels einer anderen Vereinbarung dem Gläubiger aus dem mit der Sparkasse geschlossenen Vertrag zu. Wer als Gläubiger eines Sparguthabens anzusehen ist, hängt vom Willen des Einlegers ab. Ein auf Namen lautendes Sparbuch ohne Klausel ist ein unvollkommenes Inhaberpapier. Der Schuldner wird frei, wenn er dem Inhaber zahlt, ohne zu wissen, daß dieser zur Empfangnahme der Zahlung nicht berechtigt ist.