JudikaturJustizRS0010889

RS0010889 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. August 2002

Nach § 366 Abs 1 HGB wird nicht nur der gute Glaube an das Eigentumsrecht des Veräußerers, sondern auch jener an die Verfügungsbefugnis des Veräußerers geschützt und im Gegensatz zur bürgerlichrechtlichen Regelung durch leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen.

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