JudikaturJustizRS0010849

RS0010849 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. März 2022

Wer weder ein obligatorisches noch ein dingliches Recht zur Benützung der von ihm bewohnten Räume beweisen kann, muss der auf das Eigentumsrecht gestützten Räumungsklage des Hauseigentümers infolge seiner titellosen Benützung einer fremden Sache weichen.

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