JudikaturJustizRS0010762

RS0010762 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. März 2019

Tritt für den eigentlichen Geldgeber ein Treuhänder als Kommanditist in die KG ein, so ist dieser allein gegenüber der Gesellschaft und den Gesellschaftsgläubigern aus dem Kommanditverhältnis berechtigt und verpflichtet. Der Treuhänder hat wohl die Interessen der Treugeber gegenüber der Gesellschaft zu wahren, zwischen der Gesellschaft und den Treugebern besteht aber keine Rechtsbeziehung.

Entscheidungen
18