RS0010732 – OGH Rechtssatz
RS0010732 – OGH Rechtssatz
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Zulässigkeit der Zwangsversteigerung trotz eingetragenen Veräußerungsverbotes, wenn der Verbotsberechtigte selbst die Zwangsversteigerung betreibt oder sich aus der Eintragung oder den ihr zugrunde liegenden Urkunden unzweifelhaft ergibt, daß der Verbotsberechtigte nicht zu den in § 364 c ABGB umschriebenen Personenkreis zählt. Will sich der betreibende Gläubiger auf einen solchen Ausnahmetatbestand oder auf die Zustimmung des Verbotsberechtigten zur Zwangsversteigerung berufen, so muß er schon im Exekutionsantrag das und die begründenden Tatsachen behaupten.