JudikaturJustizRS0010726

RS0010726 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. September 2014

Eine Sicherung der Rechte des auf den Todesfall Beschenkten ist nur zwischen den im § 364 c ABGB bezeichneten Personen durch Begründung eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes möglich.

Entscheidungen
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