JudikaturJustizRS0010689

RS0010689 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Januar 2020

Eine Anwendung der Bestimmung des § 364 a ABGB über den Bereich gewerblicher Anlagen hinaus wird zwar bei Anlagen bejaht, die nach bestimmten Sondergesetzen einer Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb bedürfen (zB Eisenbahnen, Flughäfen; Klang2 II, 174 f; Moser in ÖJZ 1974, 377), sie ist aber nicht bereits durch jede andere behördliche Genehmigung, der Anlage als eine Baugenehmigung für diese gerechtfertigt (4 Ob 619/74).

Entscheidungen
10