JudikaturJustizRS0010588

RS0010588 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. August 2018

1.) Nach § 364 ABGB kann auch auf Untersagung der Tierhaltung, die die Quelle der Einwirkung ist, geklagt werden.

2.) Haltung von Schweinen und Rindern in einem Villenviertel.

Entscheidungen
10