Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, dass es lautet: „Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, als Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB *****, bestehend aus Gst.Nr. 1744/2, es zu unterlassen, zu dulden, dass ihre Katzen durch Kot und Urin …
Text Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Eigentümer benachbarter Liegenschaften, auf denen jeweils ein Wohnhaus errichtet ist. Die Grundstücke werden durch einen ca 1 m hohen Maschendrahtzaun getrennt, der auf einem ebenso hohen Betonsockel errichtet ist. Die Liegenschaften befinden sich in der Näh…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil die Entscheidung des Berufungsgerichts einer Klarstellung und Korrektur bedarf; sie ist daher auch berechtigt. 1. Klarzustellen ist zunächst, dass der Kläger mit seinem Begehren letztlich darauf abzielt, dass die Beklagte Maßnahmen ergreift, die ein Betreten seines Gr…