JudikaturJustizRS0010583

RS0010583 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Dezember 2021

Den Begriffen der Wesentlichkeit der Nutzungsbeeinträchtigung in § 364 Abs 2 ABGB und der geringfügigen Einwirkung in § 32 Abs 1 WRG liegt der Gedanke des "minima non curat praetor" zugrunde. Der Maßstab der Wesentlichkeit ist in erster Linie ein objektiver, auf die Benützung der Nachbargrundstücke abgestellter.

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