Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind schuldig, den klagenden Parteien zur ungeteilten Hand die mit EUR 574,30 (darin enthalten EUR 95,72 an USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Hälfteeigentümer der Liegenschaft EZ *****, GB *****, bestehend aus den Grundstücken Nr 426 und .91. Die Liegenschaft der Beklagten EZ ***** GB *****, die die Grundstücke Nr 415 und 418/5 umfasst, grenzt südlich an die Liegenschaft der Kläger an. Diese Liegenscha…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten ist zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. Den Ausführungen der Revisionswerber, dass sie den Weg nicht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt hätten, sie wollten nur ohne Prüfung der Rechtsfrage, ob eine Dienstbarkeit bestehe, die Wegbenützung auf dem Grundstück Nr 4…