JudikaturJustizRS0010452

RS0010452 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. Juni 2009

Wer einen Geldbetrag in Wahrung der Interessen zweier Personen in Verwahrung nimmt, ist Treuhänder beider Teile ( Anwalt -"Investitions"- Ablöse).

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