JudikaturJustizRS0010346

RS0010346 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Mai 1980

Wer einen Miteigentumsanteil mit einem Belastungs- und Veräußerungsverbot erwirbt, muß immer damit rechnen, daß es zu einer Teilung des Miteigentums kommen kann. Das Belastungs- und Veräußerungsverbot ist daher nur mit dieser Einschränkung wirksam.

Entscheidungen
5