Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluß wird dahin abgeändert, daß der Beschluß des Erstgerichtes wiederhergestellt wird. Die klagenden Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, den beklagten Parteien die mit S 9.352,69 (darin S 850,24 an Umsatzsteuer) bestimmten Kosten …
Text Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 787 KG Hartkirchen. Die Beklagten sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 1811 KG Hartkirchen, bestehend aus dem Grundstück 166/33 (identisch mit dem Grundstück 3281/3 nach Durchführung des Zusammenlegungsverfahrens). Hinsichtlich …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist berechtigt. Die Beklagten behaupten, es sei bei der Beurteilung der Zuständigkeit der Agrarbehörde iS des § 102 Abs 1 OöFLG auch zu berücksichtigen, daß gemäß § 6 OöFLG in das Verfahren einbezogene Grundstücke nur mit Zustimmung der Agrarbehörde anders als bisher genutzt werd…