JudikaturJustizRS0010305

RS0010305 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Oktober 1932

Der Eigentümer einer Grenzmauer, die durch Erhöhung des Nachbargrundes zum Einsturz gebracht wurde, kann vom Eigentümer des Nachbargrundes die Wiederherstellung der Mauer fordern.