JudikaturJustizRS0010300

RS0010300 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Oktober 2003

Klagetatbestand der Bauverbotsklage, den der Verbotswerber zu behaupten und zu beweisen hat, ist Besitz des Klägers u.zw. tatsächlicher, nicht bloßer Tabularbesitz, und Gefährdung des Besitzes.

Entscheidungen
3