RS0010245 – OGH Rechtssatz
RS0010245 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Im Rückstelungsverfahren wird der redliche Besitzer erst durch die Zustellung jenes Rückstellungsantrages, zum unredlichen Besitzer, der schließlich zur Rückstellungsverpflichtung führt. Ob ein anderes Verfahren vorangenommen ist, ist völlig bedeutungslos, ebenso auch aus welchen Gründen ein früherer Rückstellungsantrag abgewiesen wurde.