JudikaturJustizRS0010228

RS0010228 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Januar 2018

Der gutgläubige Erwerb wird durch Umstände ausgeschlossen, die den begründeten Verdacht entstehen lassen, dass der Verkäufer nicht Eigentümer der Sache ist, sondern selbst nur Vorbehaltskäufer. Die Versicherung des Verkäufers allein, dass er über die Sache verfügen kann, kann guten Glauben des Erwerbers nicht begründen.

Entscheidungen
12