Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 21.394,15 bestimmten Kosten des Rekursverfahrens (darin enthalten S 3.565,69 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Im Verfahren 1 Cg 125/94v des Landesgerichtes Ried im Innkreis wurde der Kläger rechtskräftig schuldig erkannt, der beklagten Partei verschiedene von Heinz R***** unter Eigentumsvorbehalt gekaufte und weiterverkaufte Waren wie Küchengeräte, Kücheneinrichtung und Geschirr herauszugeben …
Rechtliche Beurteilung Nur eine objektiv unrichtige Zeugenaussage bildet einen Wiederaufnahmegrund nach § 530 Abs 1 Z 2 ZPO (SZ 27/331; JBl 1968, 575). Die Aussage des Zeugen R***** im Vorverfahren wich nur insoweit von seiner nunmehr im Strafverfahren abgelegten Zeugenaussage ab, als er angab, "heute nicht mehr sagen zu…