Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.755,64 EUR (darin 292,60 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu zahlen. …
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Masseverwalterin in dem über das Vermögen des Gemeinschuldners mit Beschluss vom 14. 1. 2000 eröffnete Schuldenregulierungsverfahren. Der Gemeinschuldner ist jedenfalls seit Anfang 1999 zahlungsunfähig. Davon hatte der beklagte Masseverwalter Kenntnis. Zu…
Rechtliche Beurteilung 1. Konkursunterworfenes Vermögen und Anfechtung Gemäß § 27 Abs 1 KO sind Rechtshandlungen, die vor der Konkurseröffnung gesetzt wurden und das Vermögen des Gemeinschuldners betreffen, anfechtbar. Eine solche Rechtshandlung muss sich daher auf ein Vermögensobjekt beziehen, das nach § 1 Abs 1 KO …