RS0010149 – OGH Rechtssatz
RS0010149 – OGH Rechtssatz
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§ 319 ABGB enthält zur Frage des Aufwandersatzes keine Vorschrift. Derjenige, der sich durch den Wechsel seines Besitzgrundes eines Besitztitel anmaßt, ist vielmehr in dieser Richtung so wie jeder andere unredliche Besitzer zu behandeln.