JudikaturJustizRS0010052

RS0010052 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juni 2002

Der Unternehmenswert ist unter Berücksichtigung der örtlichen Lage der Betriebsräumlichkeiten und des darin gelegenen Einflußes auf den erwarteten zukünftigen Erfolg zu ermitteln.

Entscheidungen
4