Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der beklagten Partei und der Nebenintervenientin die je mit S 20.419,20 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin je S 3.403,20 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Aufgrund des Hauptmietvertrages vom 14.12.1962 war die Anstalt für Immobilien- und Vermögensverwaltung ***** berechtigt, die im Haus W*****, befindlichen Bestandobjekte Nr. 35, 36 und 48 bis 52 zu einer "Ladenstraße" auszubauen und die einzelnen Geschäftslokale unterzuvermieten.…
Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachten Anfechtungsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen, wie der Oberste Gerichtshof geprüft hat, nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Aber auch mit der Rechtsrüge zeigen die Kläger keine Fehlbeurteilung des Sachverhalts durch das Gericht zweiter …