RS0010020 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Das Unternehmen wird als eine Gesamtsache betrachtet, deren einzelne Bestandteile durch die Einheit des Unternehmens verbunden sind, dem sie dienen. Die Einheit des Unternehmens ist der Grund, warum ein Wechsel der Einzelsachen, Ausscheiden und Ersatz durch andere unbeschadet der Einheit und Fortdauer des Ganzen möglich ist. Inwiefern der Bestand des Unternehmens durch den Wechsel der Einzelsachen, Ausscheiden und Ersatz durch andere berührt wird, ist nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu entscheiden.