Spruch Grund kann nur Gegenstand eines Kaufvertrages sein, wenn er noch anders als durch Angabe der Flächengröße determiniert ist. Zu einer solchen Bestimmtheit genügt es, daß der Grund dem Verkäufer grundbücherlich zugeschrieben ist. Entscheidung vom 24. November 1954, 3 Ob 714/54. I. Instanz: Landesger…
Text Nach den Feststellungen der Vorinstanzen haben sich die Kläger am 11. November 1952 in Begleitung des Pferdehändlers Karl P. zum Beklagten begeben, um mit diesem über den Erwerb seiner Liegenschaften und seiner Gastwirtschaft zu verhandeln. Nach Besichtigung des Hauses und der vom Beklagten als dazu…
Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Grund und Boden ist keine vertretbare Sache. Man kann nicht einfach 8 Joch Boden kaufen, wie man ein Quantum einer Ware kauft. Grund kann nur Gegenstand eines Kaufvertrages sein, wenn er noch anders als durch Angabe der Flächengröße determiniert ist. Zu einer solchen Bestimmthe…