JudikaturJustizRS0009936

RS0009936 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. November 1982

Die durch den vom Grundeigentümer verschiedenen Nutzungsberechtigten einer Fischzuchtanlage eingesetzten Fische bleiben grundsätzlich im Eigentum des Nutzungsberechtigten und sind nicht Zubehör zum Grundstück.