JudikaturJustizRS0009923

RS0009923 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juni 2023

Vorliegen einer Vereinbarung zwischen Grundeigentümer und Bauführer über die Bauführung hindert den Grunderwerb des redlichen Bauführers nicht, wenn sich der Grundeigentümer an eine Vereinbarung, betreffend die Überlassung des Baugrundes an den Bauführer, nicht hält.

Entscheidungen
37