Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden mit der Maßgabe bestätigt, dass sie als Teilurteil lauten: „Die beklagte Partei ist schuldig, das auf den Liegenschaften EZ 532 und 1136, je GB *****, errichtete 'Haus *****' samt zugehöriger Gartenfläche (ca 400 m²) und Car…
Text Entscheidungsgründe: Sou***** F***** war Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 532, GB *****, bestehend aus den Grundstücken 698/3 und . 25/2, auf der er durch Sanierungs und Umbaumaßnahmen an den darauf befindlichen Gebäuden die Wohnungseigentumsanlage „*****“ entstehen ließ; von 2003 bis 2006 verä…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. 1. Die Beklagte führt aus, dass die Mit- und Wohnungseigentümer der EZ 532, GB ***** in ihren mit Sou***** F***** abgeschlossenen Kaufverträgen der Abteilung von Grundflächen zugestimmt hätten. Die Bauführung sei jedoch durch die F***** Gmb…