Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die vorinstanzlichen Urteile werden dahin abgeändert, daß die Entscheidung zu lauten hat: Die beklagte Partei ist schuldig, die fachgerechte Abnahme des im Geschäftslokal 1 top 1 in 1010 Wien, Blutgasse 3, an der linksseitigen Wand befindlichen Freskos zu dulden …
Text Entscheidungsgründe: Die Gabriele F***** GesmbH mietete im Jahre 1981 von der beklagten Partei das Geschäftslokal im Hause W*****, B*****gasse *****, um darin eine Galerie zu betreiben. Anläßlich der Eröffnung der Galerie verfertigten dort drei mit den Klägern befreundete Maler gemeinsam ein Wandb…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist gemäß § 502 Abs1 ZPO zulässig und sie ist auch gerechtfertigt. Das streitverfangene Wandgemälde wurde im sogenannten Seccoverfahren, also auf trockenem Wandbewurf (vgl Brockhaus Enzyklopädie19 Band 7, 650), hergestellt. Derartige Wandgemälde können, wie allgemein bekannt ist (sie…