JudikaturJustizRS0009784

RS0009784 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 2023

Stillschweigende Widmung eines in Privateigentum stehenden Weges zum Gemeingebrauch als öffentliche Straße ist möglich; Voraussetzung hiefür ist insbesondere auch ein dringendes Verkehrsbedürfnis.

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