Spruch Die Entscheidungen der Vorinstanzen, die im Umfang des Zuspruches eines Betrages von S 24.000,-- als unangefochten unberührt bleiben, werden in der Abweisung von weiteren sechs monatlichen Unterhaltsbeträgen in der Höhe von je S 6.000,-- bestätigt. Die Kostenentscheidung bleibt dem Endurteil vorbeha…
Text Entscheidungsgründe: Zwischen der Klägerin und dem Beklagten ist zu 8 Cg 305/86 ein Scheidungsverfahren beim Landesgericht Linz anhängig. Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Bezahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrages von S 6.000,--. Sie begründete ihr Klagebegehren zunächst damit, daß sich…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist sowohl zulässig (vgl 7 Ob 70/74; 3 Ob 585/78; 5 Ob 625/80 uza) als auch teilweise berechtigt: Die Klägerin behauptet Mangelhaftigkeiten des berufungsgerichtlichen Verfahrens und stellt sich in ihrer Rechtsrüge auf den Standpunkt, daß aus der Vereinbarung vom 6.7.1987 auf keinen Unte…