Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß es zu lauten hat: "Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die Wohnung im Hause 8020 Graz, Erlengasse 17, top.Nr.3 im Ausmaß von 225,88 m 2 sowie den Autoeinstellplatz Nr.3 binnen 14 Tagen bei Exekuti…
Text Entscheidungsgründe: Die inzwischen mit Urteil vom 28.2.1985 vom Beklagten geschiedene Elfriede K*** hat am 26.2.1982 mit der klagenden Partei einen Kauf-Anwartschaftsvertrag über die Wohnung Graz, Erlengasse 17, top.Nr.3 samt Autoeinstellplatz abgeschlossen. Die klagende Partei begehrte vom Beklag…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist berechtigt. Gemäß § 97 ABGB hat der Ehegatte dem eine Wohnung zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses dient, gegen den über diese Wohnung verfügungsberechtigten Ehegatten einen Anspruch darauf, daß dieser alles unterlasse und vorkehre, damit der auf die Wohnung angewiesene …