JudikaturJustizRS0009661

RS0009661 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Mai 2020

Jener Ehegatte, der sein Benützungsrecht aus § 97 ABGB ableitet, kann dieses Recht dem Räumungsbegehren des schlechtgläubigen Erwerbers der Wohnung mit Erfolg entgegenhalten.

Entscheidungen
16