RS0009627 – OGH Rechtssatz
RS0009627 – OGH Rechtssatz
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Anspruchsvoraussetzung für eine Abgeltung nach § 98 ABGB ist die Mitwirkung eines Ehegatten im Erwerb des anderen. Eine solche Mitwirkung liegt regelmäßig nur bei Verrichtung vor, die den allein erwerbstätigen Ehegatten bei seinen Bemühungen, den Familienunterhalt zu verdienen, unterstützten, wie etwa bei der Erbringung von Arbeiten in seinem Unternehmen; und dann umsomehr, wenn der eine Ehegatte das dem anderen gehörigen Unternehmen führt. Entscheidend ist die Stellung des anderen als Unternehmer.