Spruch Dem Revisionsrkeurs wird teilweise Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß der Antragsgegner verpflichtet wird, der Antragstellerin binnen 14 Tagen als Abgeltung für ihre Mitwirkung im Erwerb des Antragsgegners den Betrag von 70.000 S (siebzigtausend) samt 4 % Zin…
Text Begründung: Die Streitteile waren vom 2.6.1976 bis 14.1.1985 verheiratet. Neben der Betreuung des aus den beiden Streitteilen und einem 1977 geborenen Kind bestehenden Haushaltes arbeitete die Antragstellerin seit dem Jahr 1979 bis Ende September 1983 im Friseurbetrieb des Antragsgegners mit. Am 30…
Rechtliche Beurteilung Dem Revisionsrekurs kommt teilweise Berechtigung zu. Gemäß § 98 ABGB gebührt einem Ehegatten für die Mitwirkung im Erwerb eines anderen Ehegatten eine angemessene Abgeltung, die sich einerseits nach der Art und Dauer der Leistungen richtet, die aber auch die gesamten Lebensverhältnisse einschließlic…