JudikaturJustizRS0009611

RS0009611 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. November 1998

Daß zwischen Ehegatten Arbeitsverträge zulässig sind, ergibt sich schon aus § 100 ABGB; im Zweifel ist aber von familienhafter Mitarbeit auszugehen, soweit es sich um die Beurteilung konkludenter Arbeitsverhältnisse geht ( § 48 ASGG ).

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2