JudikaturJustizRS0009608

RS0009608 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Dezember 1986

Die Wirkungen eines von einem Ehegatten dem anderen abgegebenen Schuldbekenntnis isd § 1 Abs 1 lit b NZwG als vertragliche Anerkennung nach § 99 ABGB sind davon unabhängig, ob der einbekannte Rückstand auf Grund dieses Notariatsaktes auch vollstreckbar ist.

Entscheidungen
2