RS0009608 – OGH Rechtssatz
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Die Wirkungen eines von einem Ehegatten dem anderen abgegebenen Schuldbekenntnis isd § 1 Abs 1 lit b NZwG als vertragliche Anerkennung nach § 99 ABGB sind davon unabhängig, ob der einbekannte Rückstand auf Grund dieses Notariatsaktes auch vollstreckbar ist.