RS0009579 – OGH Rechtssatz
RS0009579 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Ausdrücklich oder schlüssige Vereinbarungen über die Gestaltung der Lebensverhältnisse und über die von den Ehegatten jeweils zu erbringenden Beiträge unterliegen wie andere Unterhaltsverträge der Umstandsklausel. Dazu gehört die Frage, ob der mit einer Vereinbarung verfolgte Zweck noch erreichbar ist. Die Scheidung als solche stellt keine zu berücksichtigende Änderung der Verhältnisse dar.